Verweigerung der Begründung  
 
 

Beschluss vom 14.05.2013 der Richterin Adelinde Neureither  
 
 
 
Verweigerung der Begründung
als Instrument der Rechtsbeugung



Als zum Beispiel der Heidelberger Oberstaatsanwalt Romeo Schüssler den unschuldigen Jörg Kachelmann in der JVA in Mannheim monatelang wegsperrte, verweigerte dieser Leitende Oberstaatsanwalt Romeo Schüssler die Begründung, daß diese monatelange Freiheitsberaubung des unschuldigen Jörg Kachelmann der Wahrnehmung der Interessen der Falschbeschuldigerin Claudia Dinkel diente.

Erst als das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29.07.2010 in seiner Entscheidung 3 Ws 225/10 begründete:
"Die bei der Anzeigeerstattung am 9.2.2010 gemachten Angaben der Nebenklägerin waren falsch", "... dass die einzige Belastungszeugin, die Nebenklägerin [Claudia Dinkel] falsche Angaben gemacht hat", "Ebenso unwahr waren ...", "... gab die Nebenklägerin fälschlich an", "Dass sie wahrheitswidrige Angaben in den beiden folgenden Vernehmungen aufrechterhielt...", "Die Falschangaben der Nebenklägerin ...", "die Brieflüge der Nebenklägerin", "Täuschung der Ermittlungsbehörden", "Dadurch, dass sie ihre Falschangaben durchgehalten hat, hat sie ihre Fähigkeit zur Konstruktion und Aufrechterhaltung einer Falschaussage unter Beweis gestellt", usw. usw. (3 Ws 225/10)
beendete Romeo Schüssler die Freiheitsberaubung des unschuldigen Jörg Kachelmann. Nach Beendigung der zwecks Wahrnehmung der Interessen der Falschbeschuldigerin Claudia Dinkel begangenen Freiheitsberaubung mußte Romeo Schüssler keine Entschädigung für die Freiheitsberaubung zahlen, sondern vielmehr wurde Romeo Schüssler zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Heidelberg befördert.


Als die Heidelberger Richterin Adelinde Neureither vor fünf Jahren die unrechtmäßige Einstweilige Verfügung vom 14.05.2013 erließ, verweigerte sie die Begründung, daß diese unrechtmäßige EV den Interessen ihres Heidelberger Anwaltskollegen Ralf Greus diente.

Der EV-Beschluß vom 14.05.2013 enthält völlig unbegründete Verfügungen, die der Anwaltskollege Ralf Greus seiner rechtsbeugenden Richterkollegin Adelinde Neureither vorgeschrieben hat.

In diesem EV-Beschluß steht kein einziges Wort, kein einziger Satz einer Begründung. Die rechtsbeugende Amtsrichterin Adelinde Neureither verweigerte jegliche Begründung ihrer unrechtmäßigen Einstweiligen Verfügung.

Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak, der das Buch "Die Rechtsbeugung" schrieb, erklärte zur Verweigerung der Begründung:
"Beschlüsse sind regelmäßig zu begründen. Dies gilt nach allgemeiner Meinung für anfechtbare Beschlüsse schon deshalb, weil der Betroffene die Erwägungen des Gerichts kennen muss, um sich mit ihnen auseinander setzen und entscheiden zu können, ob er ein Rechtsmittel einlegen will." (Musielak/Voit, ZPO, 15. Auflage 2018, Seite 1352)
Die Heidelberger Richterkollegin Adelinde Neureither weigert sich seit fünf Jahren, ihre unrechtmäßige EV zu begründen, die sie zwecks Wahrnehmung der Interessen ihres Heidelberger Anwaltskollegen Ralf Greus erlassen hat.

Der Heidelberger Rechtsanwalt Ralf Greus, dem die jahrelange Nibelungentreue der rechtsbeugenden Heidelberger Amtsrichterin Adelinde Neureither unheimlich wurde, hat Anfang 2018 die unrechtmäßige EV vom 14.05.2013 an das Gericht zurückgegeben. Trotzdem hält die rechtsbeugende Amtsrichterin Adelinde Neureither weiterhin an der unrechtmäßigen EV fest.

Noch auf ihrem Sterbebett wird diese wissentlich und willentlich das Recht beugende Heidelberger Amtsrichterin Adelinde Neureither an ihrer Zombie-EV aus dem Jahr 2013 festhalten und jegliche Begründung für ihre unrechtmäßige Einstweilige Verfügung verweigern.

Die Heidelberger Justiz ist der Abschaum der Justiz.

 
 
Der Abschaum der Justiz