Die Hipphipphurra-Methode

des Heidelberger Rechtsanwalts Krystian Hipp  
 
 
 
RAe Obst, Schuh & Hipp
Herrn Eric Schuh
Herrn Krystian Hipp
69121 Heidelberg


19.11.2022


"Das Vorliegen entsprechender Vollmacht wird anwaltlich versichert"


Sehr geehrter Herr Schuh
Sehr geehrter Herr Hipp

Sie haben in Ihren beiden Schreiben vom 26.04.2022 (siehe unten Seite 8) und vom 31.05.2022 (siehe unten Seite 9), die Sie in Wir-Form verfasst haben ("zeigen wir an", "wir werden die Klage", "von uns" usw.), zwecks Übertölpelung der Richterin Schmidt die Unwahrheit gesagt.

Vollmachtlose Rechtsanwälte, denen niemals eine Prozessvollmacht erteilt wurde, dürfen weder Kläger noch Beklagte vor Gericht vertreten. Vollmachtlose Rechtsanwälte ohne Vertretungsmacht (§ 164 ff. BGB) bzw. ohne Prozessvollmacht (§ 80 ff. ZPO) dürfen keinerlei Prozesshandlungen vornehmen, also z.B. nicht einmal beantragen, den Streitwert festzusetzen (siehe unten Seite 8): "Hat ein vollmachtloser Vertreter die Klage erhoben, ist die Klage sofort als unzulässig abzuweisen" (Zöller, ZPO, § 88, Rz. 6, GemS OGB BGHZ 91, 114). Überdies gilt gemäß BGH: "Ist der Vertreter in Kenntnis des Fehlens der Vollmacht für die Partei aufgetreten, sind ihm persönlich (und nicht der Partei) die Kosten aufzuerlegen" (Zöller, ZPO, § 88, Rz. 11, BGHZ 121, 400).

Nicht-Prozessbevollmächtigte dürfen weder Verfahrensgebühren noch Terminsgebühren erhalten (siehe Vorbemerkung zu Teil 3 der RVG: "Gebühren nach diesem Teil erhält der Rechtsanwalt, dem ein unbedingter Auftrag als Prozessbevollmächtigter in einem gerichtlichen Verfahren erteilt worden ist" (siehe unten Seite 24).

Zwecks Erschleichung von Verfahrens- und Terminsgebühren haben Sie die Richterin Schmidt durch Ihre falsche anwaltliche Versicherung übertölpelt: "Das Vorliegen entsprechender Vollmacht wird anwaltlich versichert". Seit dem 26.04.2022 bis zum heutigen Tag, seit 7 Monaten, halten Sie zwecks Übertölpelung der Richterin Schmidt an Ihrer falschen anwaltlichen Versicherung fest.

Da monatelanges Zureden bei Ihnen nichts hilft, werden Sie jetzt auf diesem Wege aufgefordert, der Richterin Schmidt schriftlich zu erklären, dass Ihre anwaltliche Versicherung vom 26.04.2022 nicht der Wahrheit entspricht.


 
Anwaltliche Versicherung von RA Krystian Hipp vom 26.04.2022

 
Die Hipphipphurra-Methode des Heidelberger Rechtsanwalts Krystian Hipp (PDF)
Schreiben an Rechtsanwalt Dr. Edgar Matyschok betreffs Falschversicherer Krystian Hipp (PDF)
Staatsanwalt Martin Henzler und der anwaltliche Falschversicherer Krystian Hipp (PDF oder HTM)
Beihilfe zur Falschversicherung: Staatsanwältin Vanessa Abele und StA Martin Henzler (PDF)
Schreiben an RA Roland Obst und RA Eric Schuh (§ 43a III BRAO: Verbot der Lüge) (PDF oder HTM)
Staatsanwalt Dr. Alexander Nippgen und die angebliche Erforschung der Wahrheit (PDF1 und PDF2)
Die leichtgläubige Richterin Schmidt und die Frage einer Abhöranlage von Obst, Schuh & Hipp (PDF)
Grundlagenwissen: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur anwaltlichen Versicherung (PDF)
Bewußte Verbreitung von Unwahrheiten durch lügende Rechtsanwälte (BVerfG 1 BvR 537/81) (PDF)
Beschwerde bei der RAK in Karlsruhe betreffend Kanzlei Obst, Schuh & Hipp in Heidelberg (PDF)
Anlagen zu der Beschwerde bei der Rechtsanwaltkammer betreffend Obst, Schuh & Hipp (PDF)
Zeugenaussagen der vier Staatsanwälte Henzler, Abele, Nippgen und Gertler (PDF1 und PDF2)
Nachtrag zu der Beschwerde bei der Rechtsanwaltkammer betreffend Obst, Schuh & Hipp (PDF)
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe: Das Paradies für lügende Rechtsanwälte (PDF und HTM)