Staatsanwalt Martin Henzler

und der anwaltliche Falschversicherer Krystian Hipp  
 
 
 
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Herrn StA Martin Henzler
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg


Sehr geehrter Herr Henzler

Wenn Prof. Dr. Jan C. Schuhr (www.jura.uni-heidelberg.de/schuhr) in dem 24seitigen Dokument die Scans aus der Akte 45 C 49/22 des Amtsgerichts (Seite 2 bis 15) mit dem Scan der Verfügung von StA Henzler vom 09.08.2022 (Seite 16 bis 18) vergleicht, dann erkennt Prof. Schuhr sofort, dass StA Henzler erstens verschweigt, dass Nicht-Prozessbevollmächtigte weder Verfahrens- noch Terminsgebühren erhalten (siehe Vorbemerkung zu Teil 3 RVG), und zweitens verschweigt, dass der im Prozess 45 C 49/22 niemals bevollmächtigte Anwalt Krystian Hipp am 26.04.2022 eine falsche anwaltliche Versicherung abgegeben hat (siehe Seite 8 des 24seitigen Dokuments).

Zugunsten des Falschversicherers Hipp spricht StA Henzler in seiner Verfügung (siehe Seite 17) von "Vertretung der Anzeigeerstatter", obwohl in der Akte 45 C 49/22 genau das Gegenteil steht: "dass die Kläger nicht anwaltlich vertreten sind" (Seite 6), und spricht von "Bevollmächtigung", obwohl Akte 45 C 49/22 beweist, dass der Falschversicherer Hipp niemals bevollmächtigt wurde (siehe Seite 14 des 24seitigen Dokuments).

StA Martin Henzler wird hiermit aufgefordert, bis spätestens 31.12.2022 seine nicht der Wahrheit entsprechende Verfügung vom 09.08.2022 (Seite 16 bis 18) zu berichtigen und ferner zu erklären, dass der im Prozess bzw. Verfahren 45 C 49/22 niemals prozess- bzw. verfahrensbevollmächtigte Anwalt Krystian Hipp gemäß der Vorbemerkung zu Teil 3 RVG (siehe Scan auf Seite 24) weder Verfahrens- noch Terminsgebühren erhält, und dass die anwaltliche Versicherung "Das Vorliegen entsprechender Vollmacht wird anwaltlich versichert" nicht der Wahrheit entspricht.

Wenn StA Martin Henzler in Wahrnehmung der Interessen des anwaltlichen Falschversicherers Krystian Hipp an seiner Verfügung vom 09.08.2022 (Seite 16 bis 18) weiterhin festhält, dann wird StA Martin Henzler als Zeuge benannt und zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage seine Beeidigung beantragt.

Der anwaltliche Falschversicherer Hipp wird sich freuen, wenn StA Henzler den Meineid schwört, dass die Falschversicherung "Das Vorliegen entsprechender Vollmacht wird anwaltlich versichert" der Wahrheit entspricht.


vgl. Die Hipphipphurra-Methode